Stellenausschreibung

Die Stadt Bedburg, ca. 25.000 Einwohner und verkehrsgünstig zwischen den Städten Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach und Aachen gelegen, kann mehr, will mehr und macht mehr. Wir sind – gelegen im Herzen des Rheinischen Reviers – eine Stadt mit Tradition in Transformation und auf dem Weg, den nächsten Wandel aktiv zu gestalten. Wir brauchen kreative Köpfe mit pfiffigen Ideen und sind gemeinsam immer auf der Suche nach der besten Lösung. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt haben wir eine Stelle als

Berater*in für die Erziehungs- und Familienberatung (m/w/d)

(S12 TVöD-SuE)

im Fachdienst 4 - Schule, Bildung, Jugend – zu besetzen.

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:

  • die Beratung und Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den unterschiedlichen Lebenslagen
  • Beratung in strittigen Lebenslagen
  • Paarberatung/Trennungs- und Scheidungsberatung
  • Beratung und Unterstützung von Eltern, Familien und Alleinerziehenden in Erziehungs- und Entwicklungsfragen sowohl im Einzel- und Gruppensetting
  • Niederschwellige Beratung zur Umsetzung des Programms „Kinderstark NRW“
  • Kooperation mit Familienzentren und sozialräumliche Angebote wie z.B. Beratung und Information vor Ort.

Wir erwarten von Ihnen:
  • ein abgeschlossenes Studium in Soziale Arbeit, Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder Heilpädagogik (Diplom oder Bachelor), jeweils mit staatlicher Anerkennung mit entsprechenden praktischen Erfahrungen
  • Erfahrung im Beratungskontext
  • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der Jugendhilfe
  • eine abgeschlossene oder begonnene systemische oder therapeutische Zusatzausbildung / -qualifikation
  • Kenntnisse im Bereich Kinderschutz/Kindeswohlgefährdung nach SGB VIII
  • Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft
  • die Bereitschaft zur fachspezifischen Qualifikation, Reflexion und Supervision
  • anwendungsbereite EDV-Kenntnisse
  • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • Kooperations- und Teamfähigkeit

Chancengleichheit, Diversität und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Teil der gelebten Personalpolitik unserer Stadtverwaltung. Wir freuen uns daher Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Ihrer ethnischen, kulturellen und sozialen Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Orientierung und Identität bearbeiten zu dürfen. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte nach dem SGB IX werden dabei bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der Stadtverwaltung Bedburg ist die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen wichtig. Daher achten wir darauf, einen ausgewogenen Anteil von weiblichen und männlichen Fachkräften sicherzustellen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Durch flexible Arbeitsformen verfolgt die Stadt Bedburg das Ziel die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aktiv zu fördern und den Mitarbeitenden eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen. Weitere Benefits für Mitarbeiter*innen der Stadt Bedburg finden Sie auf unserer Homepage unter Karriere (bedburg.de)

Bei der vakanten Stelle handelt es sich um eine bis zum 30.06.2026 befristete Teilzeitstelle mit 30 Wochenstunden. Eine Verstetigung der Stelle wird angestrebt. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 12 TVöD-SuE.

Für fachliche Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr C. Esser (02272 402-595) zur Verfügung. Für personalrechtliche und organisatorische Rückfragen stehen Ihnen Frau M. Brand (02272 402-407) sowie Frau N. Gronwald (02272 402-408) zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) elektronisch über das Bewerberportal unserer Homepage bis zum 30.04.2025.

Von der Einsendung von Originalunterlagen bitte ich abzusehen, da die Bewerbungen aus organisatorischen und aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Wird eine Rücksendung der Bewerbungsmappe sowie der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizulegen. Ansonsten wird eine datenschutzgerechte Vernichtung der vorgelegten Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens zugesichert.


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