Die Stadt Bedburg, ca. 25.000 Einwohner und verkehrsgünstig zwischen den Städten Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach und Aachen gelegen, kann mehr, will mehr und macht mehr. Wir sind – gelegen im Herzen des Rheinischen Reviers – eine Stadt mit Tradition in Transformation und auf dem Weg, den nächsten Wandel aktiv zu gestalten. Für die „KITA Blumenwiese“ suchen wir ab dem 01.09.2023 eine
in Vollzeit.
Die Kindertagesstätte in Modulbauweise legt ihren Schwerpunkt auf Kultur- und Umweltpädagogik und möchte aus ihrem ganzheitlichen Bildungsverhältnis heraus den KITA-Alltag aufbauen, strukturieren und die Kinder individuell an ihrer Entwicklungsposition abholen und fördern.
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:
Die Stelle ist gleichermaßen für alle Geschlechter geeignet. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen - bevorzugt berücksichtigt.
Es handelt sich grundsätzlich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE.
Für fachliche Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen der stellv. Leiter des Fachdienstes 4, Herr Carsten Esser (02272 402-595), zur Verfügung. Für personalrechtliche oder organisatorische Rückfragen stehen Ihnen Frau M. Brand (02272 402-407) und Frau A. Kramer ( 02272 – 402 - 417 ) zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) elektronisch über das Bewerberportal der Homepage der Stadt Bedburg, bis zum 24.09.2023.
Von der Einsendung von Originalunterlagen bitte ich abzusehen, da die Bewerbungen aus organisatorischen und aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Wird eine Rücksendung der Bewerbungsmappe sowie der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizulegen. Ansonsten wird eine datenschutzgerechte Vernichtung der vorgelegten Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens zugesichert.