Stellenausschreibung

Die Stadt Bedburg, ca. 25.000 Einwohner und verkehrsgünstig zwischen den Städten Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach und Aachen gelegen, kann mehr, will mehr und macht mehr. Wir sind – gelegen im Herzen des Rheinischen Reviers – eine Stadt mit Tradition in Transformation und auf dem Weg, den nächsten Wandel aktiv zu gestalten. Wir brauchen kreative Köpfe mit pfiffigen Ideen und sind gemeinsam immer auf der Suche nach der besten Lösung. Zum 01.10.2025 haben wir eine Stelle als

Sachbearbeiter*in für den Vollstreckungsaußendienst (m/w/d)

(EG 9a TVöD-VKA bzw. A 8 LBesG)

im Fachdienst 2 – Finanzen - zu besetzen.

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:

  • Prüfung der Zulässigkeit der Vollstreckung
  • Festlegung, Vorbereitung und Durchführung der geeigneten Vollstreckungsmaßnahmen im Außendienst für städtische und fremde öffentlich-rechtliche Forderungen
  • Vollstreckung von beweglichem Vermögen (Pfändungen beweglicher Sachen und Versteigerung der gepfändeten Sachen)
  • Anschluss-, Mehrfach- und Austauschpfändungen
  • Ermittlung und Dokumentation der wirtschaftlichen Verhältnisse, Feststellung der Unpfändbarkeit
  • Entscheidung und Überwachung von Vollstreckungsschutzanträgen
  • Abholung privatrechtlicher Forderungen

Wir erwarten von Ihnen:
  • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r, der Abschluss des Verwaltungslehrgangs I oder die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 1, 2. Eingangsamt
  • bürgerorientiertes und freundliches Auftreten
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit, Konflikt- und Kritikfähigkeit
  • Eigeninitiative und selbstständige Arbeitsweise
  • Flexibilität, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • gute EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
  • Kenntnisse im Verwaltungs- und Vollstreckungsrecht sind von Vorteil

Chancengleichheit, Diversität und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Teil der gelebten Personalpolitik unserer Stadtverwaltung. Wir freuen uns daher Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Ihrer ethnischen, kulturellen und sozialen Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Orientierung und Identität bearbeiten zu dürfen. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte nach dem SGB IX werden dabei bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der Stadtverwaltung Bedburg ist die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen wichtig. Daher achten wir darauf, einen ausgewogenen Anteil von weiblichen und männlichen Fachkräften sicherzustellen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Durch flexible Arbeitsformen verfolgt die Stadt Bedburg das Ziel die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aktiv zu fördern und den Mitarbeitenden eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen. Weitere Benefits für Mitarbeiter*innen der Stadt Bedburg finden Sie auf unserer Homepage unter Karriere (bedburg.de)

Bei der vakanten Stelle handelt es sich grundsätzlich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Auf allen vorhandenen Stellen ist jedoch eine Teilzeitbeschäftigung denkbar.

Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der tariflichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 9a bzw. im Beamtenbereich entsprechend der beamten- und stellenplanmäßigen Voraussetzungen in die Besoldungsgruppe A 8 LBesG.

Für fachliche Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen der stellv. Fachdienstleiter des Fachdienstes 2, Herr G. Mattern, (02272 402-416) zur Verfügung. Für personalrechtliche und organisatorische Rückfragen stehen Ihnen Frau M. Brand (02272 402-407) sowie Frau N. Gronwald (02272 402-408) zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) elektronisch über das Bewerberportal unserer Homepage bis zum 22.06.2025.

Von der Einsendung von Originalunterlagen bitte ich abzusehen, da die Bewerbungen aus organisatorischen und aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Wird eine Rücksendung der Bewerbungsmappe sowie der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizulegen. Ansonsten wird eine datenschutzgerechte Vernichtung der vorgelegten Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens zugesichert.


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