Die Stadt Bedburg, ca. 25.000 Einwohner und verkehrsgünstig zwischen den Städten Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach und Aachen gelegen, kann mehr, will mehr und macht mehr. Wir sind – gelegen im Herzen des Rheinischen Reviers – eine Stadt mit Tradition in Transformation und auf dem Weg, den nächsten Wandel aktiv zu gestalten. Dazu haben wir für die Anton-Heinen-Gemeinschaftsgrundschule zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
im Fachdienst 4 – Schule, Bildung und Jugend – in Teilzeit zu besetzen.
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:
Die Stelle ist gleichermaßen für alle Geschlechter geeignet. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen - bevorzugt berücksichtigt.
Es handelt sich um eine unbefristete Stelle in Teilzeit, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 18,5 Stunden. Aufgrund der Bindung an Ferienzeiten ist die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit während der Schulzeiten höher. Durch die zukünftige Schulerweiterung erhöht sich die wöchentliche Stundenanzahl innerhalb der nächsten Jahre.
Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der persönlichen Eignung und Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA.
Für fachliche Auskünfte zum Aufgabengebiet stehen Ihnen Herr T. Münchrath (02272 402-503) oder Herr K. Brunken (02272 402-505) zur Verfügung. Für personalrechtliche oder organisatorische Rückfragen steht Ihnen Frau A. Kramer (02272 402-417) und Frau M. Brand (02272 402-407) zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) elektronisch über das Bewerberportal unserer Homepage bis zum 11.06.2023.
Von der Einsendung von Originalunterlagen bitte ich abzusehen, da die Bewerbungen aus organisatorischen und aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Wird eine Rücksendung der Bewerbungsmappe sowie der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizulegen. Ansonsten wird eine datenschutzgerechte Vernichtung der vorgelegten Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens zugesichert.